Unfallschadengutachten

Ein Schadengutachten wird in objektiver Form von einem Sachverständigen angefertigt. Das Ergebnis für die Abrechnung zwischen den Unfallbeteiligten bzw. zwischen dem Geschädigten und der regulierenden Versicherungsgesellschaft verwendet.

Als Schadengutachten bezeichnet man Gutachten zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenhöhen und evtl. Fahrzeugwerten verunglückter Fahrzeuge. Diese Gutachten werden als Nachweis gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der Versicherungsgesellschaft zur Schadensregulierung verwendet.

Neben den unfallbedingten Reparaturkosten liefern diese Gutachten auch Angaben über gefundene Anstoss- und Kontaktspuren(Farbreste des gegnerischen Fahrzeugs, Spuren nach Wildschaden z.B. Haare).

Aber auch Angaben zum Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer bzw. Dauer der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs sowie technische und /oder merkanteile Wertminderung.

Es wird unterschieden zwischen:

  • 1. Gutachten zu Haftpflichtschäden (Fremdverschulden)
  • 2. Gutachten zu Teilkaskoschäden(Diebstahl, Feuer, Wild, Überschwemmung, Glasbruch)
  • 3. Gutachten zu Vollkaskoschäden(Eigenverschulden)

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