Beweissicherungsgutachten

Ein Beweissicherungsgutachten soll den Zustand festhalten, wie er an einer Sache oder einem Fahrzeug bzw. einem Fahrzeugteil nach einem Unfall oder einer Beschädigung durch eine fremde Person besteht. Dieses kann als reine Dokumentation des schadhaften Gegenstands bzw. Fahrzeugteils oder Fahrzeugbereichs verfasst werden.

Dieses kann aber auch ein Haftpflicht- oder Kaskoschadengutachten nach einem Verkehrsunfall mit den entsprechenden Schadenpositionen nach Höhe und Instandsetzungsaufwand, auch unter Hinzunahme von Werten wie dem aktuellen Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und anderen Werten mehr, versehen werden.

Im Allgemeinen werden Beweissicherungsgutachten von Privatpersonen in Auftrag gegeben. Hinzugezählt werden können aber auch Gutachten die im Auftrag des Gerichts in einem Beweissicherungsverfahren erstattet werden.

Die Berechnung für die Erstellung von Beweissicherungsgutachten erfolgt nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Bei gerichtlicher Beauftragung entsprechend des JVEG.


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