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Sachverständigenbüro Nehrkorn
Kannenstieg 21
38364 Schöningen
Telefon: 05352/ 90 71 60
Telefax: 05352/ 90 71 61

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mail[a]sv-nehrkorn.de
www.sbn-expertisen.de

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DE 185102650

Inhaltlich Verantwortlichergemäß § 55 Abs. 2 RStV: Michael Nehrkorn

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

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1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Erstellung von Gutachten jeglicher Art erfolgt auf Grundlage unserer
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" die Sie hier einsehen können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kraftfahrzeugsachverständigenbüro Nehrkorn

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird das Sachverständigenhonorar mit Zugang des Gutachtens beim AG fällig. Ein Versand des Gutachtens bei gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von 95,00 Euro pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Aufträge durch Gerichte werden entsprechend dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

Sämtliche aufgeführten Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern die Gutachtenerstellung noch nicht begonnen wurde bzw. nur eine Fahrzeugbesichtigung durchgeführt wurde und der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Bei Stornierungen von Aufträgen, bei welchen bereits Teilergebnisse in Form von schriftlichen Ausarbeitungen und/oder Detailuntersuchungen vorliegen, werden diese nach den bis zu dem Stornierungszeitpunkt angefallenen Leistungen und Aufwendungen abgerechnet.

8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Weitere Gutachtenduplikate werden bei Bedarf bis zu zwei Stücken unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten entsprechen den Richtlinien "Mindestanforderungen an ein Gutachten" der Industrie und Handelskammer.

9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand für das Kfz-Sachverständigenbüro Nehrkorn ist der Hauptsitz in Schöningen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusatz bei der Werkstatt-Servicetestdurchführung:

Die Anwerbung von Testkunden geschieht zur schnellen und flexiblen Durchführbarkeit von Werkstatt-Service-Tests. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Werkstatt-Service-Test von angeworbenen Testkunden besteht nicht. Uns übermittelte Testkundendaten werden in einer gesondert geführten Datenbank abgelegt und bei Bedarf entsprechende Testkunden kontaktiert.


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